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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

4Byte Studio UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 28. August 2026 · Version 1.7

Anbieter

Diese AGB gelten für Verträge zwischen

4Byte Studio UG (haftungsbeschränkt)
Bergmannstraße 6, 50129 Bergheim, Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer: Thomas Schmitz und Dimitri Littau
E-Mail: info@4bytestudio.de
Registergericht: Amtsgericht Köln · Registernummer: HRB 128999

(nachfolgend „Anbieter" oder „wir") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Vorrang

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „Ædron" und der damit verbundenen Leistungen des Anbieters (nachfolgend „Leistungen"), bestehend aus einer herunterladbaren Client-Anwendung („HUB"/Plugin) und einer serverseitigen SaaS-/Cloud-Komponente einschließlich des Kundenportals (EMS).
  2. Kundenkreis: Der Anbieter verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen; auch die Registrierung steht nur Unternehmern offen. Kein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang durch eine gesonderte, nicht vorausgefüllte Erklärung, dass er als Unternehmer bestellt. Sollte im Einzelfall dennoch ein Verbraucher Vertragspartner werden, gelten die in diesen AGB ausdrücklich für Verbraucher gekennzeichneten Regelungen sowie die zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte.
  3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Für den Inhalt des Vertrags ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB maßgeblich. Spätere Änderungen richten sich ausschließlich nach § 16; dieser Absatz begründet weder ein Recht zur einseitigen Änderung noch schließt er Änderungen nach § 16 aus.

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Ædron ist eine KI-Assistenz für CAD-/BIM-Fachsoftware nebst Enterprise-Management-System (EMS). Ædron unterstützt den Kunden dabei, unterstützte Fachsoftware per natürlicher Sprache zu bedienen, und kann dabei aktiv Modelle, Zeichnungen und Dateien des Kunden verändern.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Produkt- und Preisdarstellung im Bestellvorgang (EMS-Kaufdialog bzw. Angebot) in der zum Bestellzeitpunkt gültigen Fassung; die derzeit geltenden Preise sind in der Preisliste veröffentlicht (§ 8 Abs. 1). Der Anbieter bietet derzeit an:
    • Ædron-Lizenz: je Seat und Monat, einschließlich der unterstützten Programm-Anbindungen („Bridges") und des EMS; monatlich kündbar, keine Mindest- oder Jahreslaufzeit. Ein Preis für beide Betriebsarten („Eigener API" und „Server API") — sie unterscheiden sich nur darin, wer die KI-Token trägt.
    • Befristete Aktionspreise: je Seat und Monat für die im Bestellvorgang bzw. Angebot angegebene Aktionsdauer ab Vertragsbeginn; danach gilt automatisch der dort ebenfalls angegebene Listenpreis. Aktionsdauer und Folgepreis stehen mit dem Vertragsschluss fest und ändern sich später nicht; an der monatlichen Kündbarkeit ändern Aktionspreise nichts.
    • Ædron-Guthaben (nur „Server API"): vorausbezahltes Nutzungsguthaben zu dem in der Preisliste angegebenen Erwerbskurs; der Betrag je Kauf ist innerhalb des dort genannten Rahmens frei wählbar. Das Guthaben wird je Betriebsart (eingesetzter KI-Anbieter, z. B. Anthropic/Claude oder OpenAI/GPT) getrennt erworben und geführt; welche Betriebsarten aktuell erwerbbar sind, zeigt der Bestellvorgang.
  3. Angaben zu Funktionsweise, Kompatibilität und Systemvoraussetzungen (unterstützte Fachsoftware-Produkte und -Versionen, Betriebssysteme) werden im Bestellvorgang bzw. in der Produktdarstellung klar und verständlich angegeben.
  4. Wesen der KI-Ergebnisse (wichtig): KI-Ergebnisse werden automatisiert und wahrscheinlichkeitsbasiert erzeugt und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Ædron ist ein Assistenz-Werkzeug und ersetzt keine fachliche Prüfung, keine Ingenieur-, Statik-, Planungs- oder sonstige Fachleistung und keine Freigabe durch fachkundige Personen.
  5. Eine bestimmte Eignung für einen vom Kunden verfolgten Zweck wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform zugesichert wurde.

§ 4 Registrierung, Zustandekommen des Vertrags, Einbeziehung

  1. Die Nutzung setzt eine Registrierung über das Kundenportal voraus. Der Kunde hat wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Zugangsdaten geheim zu halten.
  2. Die Darstellung der Leistungen im Portal ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter, spätestens mit der Bereitstellung der Leistung, zustande.
  3. Kaufwege: Der Vertragsschluss erfolgt wahlweise (a) im Selbstkauf über das Kundenkonto (EMS) mit Zahlungsabwicklung über Stripe oder (b) auf Bestellung gegen Rechnung (Angebot/Auftrag; Zahlung per Überweisung, im Regelfall Vorkasse, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart ist). In beiden Kaufwegen sind Firmendaten Pflichtangaben; der Kunde gibt die Unternehmererklärung nach § 1 Abs. 2 ab.
  4. Spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs wird klar und deutlich angegeben, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden; Lieferbeschränkungen bestehen nicht (rein digitale Leistung).
  5. Die Bestellschaltfläche ist eindeutig mit „Kostenpflichtig bestellen" (oder gleichbedeutend) beschriftet. Vor dem Absenden werden Leistung, Preis, Laufzeit und die automatische Verlängerung klar angezeigt.
  6. Diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die vorvertraglichen Informationen sind im Bestellvorgang abruf- und speicherbar verfügbar; nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail).
  7. Vor Abgabe der Bestellung wird der Kunde ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen; sie sind dort verlinkt und speicherbar. Mit Betätigung der Bestellschaltfläche erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB.

§ 5 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Der Anbieter erbringt die SaaS-Leistung mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich (z. B. in einem Service-Level-Agreement) vereinbart ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln — einschließlich der Vertragsmäßigkeit der Bereitstellung — bleiben unberührt.
  2. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Wartungsfenster, notwendige Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern, Störungen der vom Kunden genutzten Fachsoftware oder Internetanbindung).
  3. Änderungen digitaler Produkte (für Verbraucher, § 327r BGB): Der Anbieter darf die Leistung über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus nur ändern, wenn (a) hierfür ein triftiger Grund besteht — namentlich Anpassung an den Stand der Technik, IT-Sicherheit, Behebung von Störungen oder Änderung der Rechtslage bzw. behördlicher Vorgaben —, (b) dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und (c) der Kunde klar und verständlich informiert wird. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzungsmöglichkeit mehr als nur unerheblich, informiert der Anbieter vorab auf einem dauerhaften Datenträger; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall binnen 30 Tagen ab Zugang der Information oder — wenn die Änderung erst nach dem Zugang erfolgt — ab dem Zeitpunkt der Änderung unentgeltlich beenden, es sei denn, ihm wird der Zugang zum unveränderten Produkt ohne Zusatzkosten erhalten.
  4. Eine vollständige Einstellung der Leistung während der bezahlten Laufzeit ist keine Änderung im Sinne des Abs. 3, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Regeln über Bereitstellung und Beendigung sowie nach § 10 (anteilige Erstattung).
  5. Support wird im Umfang der jeweiligen Produktbeschreibung (§ 3 Abs. 2) geleistet.

§ 6 Nutzungsrechte / Lizenz

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Leistungen im vereinbarten Umfang (insbesondere je gebuchtem Seat) zu nutzen.
  2. Untersagt sind insbesondere: Weitervermietung oder Unterlizenzierung ohne Zustimmung, Nutzung über die gebuchten Seats hinaus, Umgehung technischer Nutzungs- oder Abrechnungsgrenzen, Reverse Engineering über die zwingend erlaubten Fälle hinaus (§§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt) sowie rechtswidrige Inhalte oder Eingaben. Bei Nutzung der KI-Funktionen sind zudem die Nutzungsrichtlinien der jeweils eingesetzten KI-Anbieter einzuhalten (für Anthropic abrufbar unter https://www.anthropic.com/legal/aup, für OpenAI unter https://openai.com/policies/usage-policies); untersagt ist insbesondere das gezielte Umgehen von Schutz- und Sicherheitsmechanismen der KI-Modelle.
  3. An vom Kunden eingebrachten Daten und dessen Arbeitsergebnissen erwirbt der Anbieter keine Rechte über das zur Leistungserbringung Erforderliche hinaus.
  4. Lokal installierte Software: Das Nutzungsrecht nach Abs. 1 umfasst das Recht, die vom Anbieter zur Installation bereitgestellte Software (HUB/Client einschließlich der zugehörigen Erweiterungen für Fachsoftware („Bridges"/Add-ins) und des Setup-Programms) auf Arbeitsplätzen des Kunden im Umfang der gebuchten Seats zu installieren und die hierfür sowie für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Vervielfältigungen anzufertigen. Die Rechte des berechtigten Nutzers aus § 69d UrhG (bestimmungsgemäße Benutzung, Sicherungskopie) bleiben unberührt. Installation, Einrichtung und Betrieb durch vom Kunden beauftragte Personen (etwa IT-Administratoren oder externe Dienstleister) erfolgen unter dem Nutzungsrecht und in Verantwortung des Kunden.
  5. Lokale Software nach Vertragsende: Mit dem Ende der Nutzungsberechtigung (§ 10 Abs. 2) ist die Nutzung der lokal installierten Software einzustellen; der Kunde deinstalliert sie binnen angemessener Frist bzw. löscht lokale Kopien. Kopien, die in routinemäßigen Datensicherungen enthalten sind, dürfen bis zu deren turnusmäßiger Überschreibung bestehen bleiben, aber nicht zur Nutzung reaktiviert werden.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die fachliche Prüfung und Freigabe aller KI-Ergebnisse vor deren Verwendung selbst verantwortlich (§ 3 Abs. 4, § 11).
  2. Der Kunde hat für eine eigene, regelmäßige Datensicherung seiner Modelle/Dateien zu sorgen, insbesondere vor dem Einsatz verändernder Funktionen. Der Anbieter empfiehlt, verändernde Aktionen nur an gesicherten Kopien auszuführen.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der eingebrachten Daten berechtigt ist, und nutzt die Leistungen nur im Rahmen der geltenden Gesetze.
  4. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein Missbrauchsverdacht ist unverzüglich zu melden.

§ 8 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Bestellzeitpunkt angegebenen Preise; maßgeblich für den Vertrag ist die Preisangabe im Bestellvorgang. Die derzeit geltenden Preise sind in der Preisliste veröffentlicht. Solange der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, sind seine Umsätze umsatzsteuerfrei und es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Preisangabe: „umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG"). Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise stets als Gesamtpreise einschließlich aller Preisbestandteile.
  2. Die Zahlung erfolgt je nach Kaufweg (§ 4 Abs. 3): beim Selbstkauf über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland — rein informatorisch; fremde AGB werden hierdurch nicht einbezogen); beim Kauf gegen Rechnung per Überweisung (im Regelfall Vorkasse).
  3. Entgelte für Abonnements sind im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig.
  4. Abrechnungszeitraum (Monatsanker): Firmen-Abonnements werden zum Monatsersten abgerechnet; für den Zeitraum vom Vertragsschluss bis zum nächsten Monatsersten erfolgt eine anteilige Erstabrechnung. Bei befristeten Aktionspreisen (§ 3 Abs. 2) läuft die Aktionsphase in der im Bestellvorgang angegebenen Dauer ab Vertragsbeginn. Die konkrete Darstellung erfolgt im Bestellvorgang und auf der Rechnung.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und angemessener Frist den Zugang sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt; die Zahlungspflicht für den vereinbarten Zeitraum bleibt bestehen.

§ 9 Prepaid-Guthaben (Credits)

  1. Vorausbezahltes Guthaben (Credits; umgangssprachlich auch „Token") kann im Rahmen der jeweiligen Leistung („Server API") eingelöst werden. Erwerbskurs und der Rahmen, innerhalb dessen der Kaufbetrag je Kauf frei wählbar ist, ergeben sich aus der Preisliste und dem Bestellvorgang. Der Verbrauch richtet sich nach der genutzten Leistung bzw. dem genutzten Modell gemäß Produktbeschreibung.
  2. Kein Verfall: Ein entschädigungsloser Verfall vorausbezahlten, noch nicht verbrauchten Guthabens findet nicht statt. Gesetzliche Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.
  3. Erstattung bei Vertragsende: Endet der Vertrag, erstatten wir auf Verlangen des Kunden (Textform genügt) entgeltlich erworbenes, noch nicht verbrauchtes Guthaben — kostenfrei, unverzinst und binnen 30 Tagen nach Zugang des Verlangens, vorrangig über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, sonst per Überweisung auf ein vom Kunden benanntes Konto. Unentgeltlich gewährtes Guthaben (Zugaben, Aktions- und Kulanzgutschriften) ist von der Erstattung ausgeschlossen und gilt bei der Berechnung als zuletzt verbraucht. Die Verrechnung mit fälligen Forderungen bleibt vorbehalten.
  4. Schutz selbst erworbenen Guthabens: Setzt der Kunde (das Unternehmen) für seine Nutzer periodische Guthaben-Kontingente ein, die zum Periodenwechsel zurückgesetzt werden, bleibt vom Nutzer selbst entgeltlich erworbenes Guthaben von dieser Zurücksetzung unberührt; die Zurücksetzung erfasst ausschließlich das vom Unternehmen gewährte Kontingent.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Kündigungsschaltfläche, Widerrufsfunktion

  1. Angeboten wird derzeit ausschließlich ein monatliches Abonnement je Seat (§ 3 Abs. 2). Es läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar; die Kündigungsfrist beträgt damit höchstens einen Monat. Eine Erst- oder Mindestlaufzeit besteht nicht; Aktionspreise ändern nur den Preis, nicht die Kündbarkeit. Beim Kauf gegen Rechnung (§ 4 Abs. 3 lit. b) können im Angebot abweichende feste Laufzeiten vereinbart werden; solche Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und verlängern sich nicht automatisch — eine Verlängerung erfolgt nur durch neue Bestellung.
  2. Ende der Nutzungsberechtigung: Das Nutzungsrecht (§ 6) besteht für die bezahlte Vertragslaufzeit und endet mit dem Ablauf des Abonnements; ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht wird nicht erworben. Der Anbieter kann aus technischen Gründen eine kurze Karenz nach dem Laufzeitende sowie bei fehlgeschlagener Verlängerungszahlung eine Zahlungs-Kulanzfrist einräumen; hierauf besteht kein Anspruch.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform; die Kündigung über die Kündigungsschaltfläche (Abs. 4) genügt stets.
  4. Kündigungsschaltfläche: Über die ständig verfügbare, ohne Anmeldung zugängliche Schaltfläche „Verträge hier kündigen" können laufende Verträge unmittelbar gekündigt werden („jetzt kündigen"). Der Eingang wird sofort in Textform bestätigt (Inhalt, Zugangszeitpunkt, Beendigungszeitpunkt).
  5. Elektronische Widerrufsfunktion (für Verbraucher, § 356a BGB): Für online geschlossene Verträge steht während der gesamten Widerrufsfrist die ständig verfügbare Funktion „Vertrag widerrufen" bereit (zweistufig, ohne Anmeldung). Der Eingang wird unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt (Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit des Eingangs).

§ 11 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. KI-Ergebnisse: Wir schulden ein sorgfältig betriebenes Assistenzsystem, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-Ergebnisse. Der Kunde ist zur Prüfung und Freigabe vor Verwendung verpflichtet (§ 7 Abs. 1). Verletzt der Kunde diese Prüfpflicht oder die Datensicherungs-Obliegenheit (§ 7 Abs. 2), ist ein Mitverschulden (§ 254 BGB) zu berücksichtigen.

§ 12 „Beta"-/Vorschau-Leistungen

  1. Als „Beta"/„Vorschau" gekennzeichnete Funktionen werden zu Erprobungszwecken bereitgestellt und können sich noch in Entwicklung befinden.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten für Beta-Funktionen die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 327i ff. BGB) und die Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB) uneingeschränkt; die Kennzeichnung als „Beta" schränkt diese Rechte nicht ein. § 11 gilt für die Beta-Nutzung unverändert fort.
  3. Gegenüber Unternehmern kann für einzelne Beta-Funktionen eine Bereitstellung „im Ist-Zustand" gesondert in Textform vereinbart werden; diese Möglichkeit ist ausdrücklich auf Unternehmer beschränkt. § 11 bleibt auch in diesem Fall unberührt.

§ 13 Mängelrechte / Gewährleistung

  1. Für die Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher gelten die §§ 327 ff. BGB (einschließlich Beweislastregeln und Mängelrechte); diese Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
  2. Aktualisierungen: Der Anbieter stellt die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen bereit und informiert den Kunden darüber. Installiert der Kunde eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb angemessener Frist, haftet der Anbieter nicht für einen Mangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, wenn der Kunde über die Verfügbarkeit und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert wurde und die unterlassene oder unsachgemäße Installation nicht auf eine mangelhafte Installationsanleitung des Anbieters zurückzuführen ist.
  3. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Soweit im Einzelfall ein beiderseitiger Handelskauf vorliegt, bleibt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB unberührt.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular, der Regeln zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts (getrennt nach digitaler Dienstleistung und digitalen Inhalten) und zum Wertersatz ist hier abrufbar und speicherbar: Widerrufsbelehrung. Sie wird im Bestellvorgang bereitgestellt und mit der Vertragsbestätigung übermittelt. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu; durch diese AGB wird ihnen auch kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.

§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der DSGVO.
  2. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO; dieser wird auf Anfrage bereitgestellt.
  3. Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung insbesondere folgende Dienstleister ein: Stripe (Zahlungsabwicklung), Anthropic (KI-Verarbeitung, teilweise USA), Hetzner (Hosting, Deutschland) und Scaleway (E-Mail-Versand, EU); sobald die Betriebsart OpenAI/GPT angeboten wird, zusätzlich OpenAI (KI-Verarbeitung, teilweise USA). Ein etwaiger Drittlandtransfer wird auf EU-Standardvertragsklauseln und geeignete Garantien gestützt; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 16 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein konkret benannter Grund besteht — namentlich Änderungen von Gesetzen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, technische oder regulatorische Zwänge (einschließlich IT-Sicherheit) oder geänderte Vorleistungen Dritter — und der Kunde dadurch nicht benachteiligt wird. Änderungen des Kernleistungsversprechens (Hauptleistung, Preis-Leistungs-Verhältnis) sind hiervon ausgenommen und bedürfen der aktiven Zustimmung des Kunden. Leistungsänderungen digitaler Produkte richten sich ausschließlich nach § 5 Abs. 3. Änderungen nach diesem Absatz werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen aktiv zustimmt oder — bei unwesentlichen Änderungen — das Verfahren nach Abs. 2 eingehalten wird.
  2. Zustimmungsfiktion: Beschränkt auf unwesentliche, den Kunden nicht benachteiligende Änderungen. Der Anbieter teilt Änderungen in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und weist bei Fristbeginn ausdrücklich darauf hin, dass Schweigen als Zustimmung gilt. Der Kunde kann bis zum Inkrafttreten widersprechen oder zum Änderungszeitpunkt kündigen; ein Widerspruch bringt ihm keinen Nachteil. Für Preis- und Hauptleistungsänderungen gilt die Fiktion nicht.
  3. Änderungen mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse erfolgen ausschließlich nach diesem § 16.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
  2. Gerichtsstand ist — nur soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
  5. Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.

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